(im Roll- oder Tragstuhl)
(wie Arzttermine oder Krankenhausaufenthalte)
Menschen die gesundheitlich beeinträchtigt und nicht in der Lage sind öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder ein Fahrzeug zu führen. Die Kosten werden übernommen, wenn ein Arzt oder eine Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit der Fahrt bescheinigt und genehmigt (”Verordnung zur Kranken- beförderung“)
Gesetzlich Versicherte zahlen nur einen Eigenanteil von mindestens 5 Euro bis maximal 10 Euro, es sei denn es liegt eine Befreiung vor. Die Zusatzleistungen müssen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.