Unsere Leistungen auf einen Blick

Sitzend und Liegendfahrten

(im Roll- oder Tragstuhl)

Krankenfahrten

(wie Arzttermine oder Krankenhausaufenthalte)

Fahrten zur Chemo- und Strahlentherapie

Fahrten zur Dialyse

Fahrten zur Reha

Schulfahrten

Freizeit- und Privatfahrten

Fahrten zur Dienststelle

Was ist eine Krankenfahrt und wer hat Anspruch auf Kostenübernahme nach
§ 60 SGB V?

Menschen die gesundheitlich beeinträchtigt und nicht in der Lage sind öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder ein Fahrzeug zu führen. Die Kosten werden übernommen, wenn ein Arzt oder eine Krankenkasse die medizinische Notwendigkeit der Fahrt bescheinigt und genehmigt (”Verordnung zur Kranken- beförderung“)

Gesetzlich Versicherte zahlen nur einen Eigenanteil von mindestens 5 Euro bis maximal 10 Euro, es sei denn es liegt eine Befreiung vor. Die Zusatzleistungen müssen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Fahrten zur Behandlung ohne Genehmigung der Krankenkassen

Fahrten zur ambulanten Behandlung mit Genehmigung

Ausnahmefall: Ambulante Operationen